 
        UVV-Prüfungen
Wir prüfen, damit Sie sicher arbeiten können
Sicherheit ist kein Zufall – UVV-Prüfungen vom Profi
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt es klar vor:
Betriebsmittel müssen jährlich geprüft werden. Diese wiederkehrenden Prüfungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essenziell, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten und Ausfallzeiten durch technische Mängel zu vermeiden.
Wer diese Pflicht versäumt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld: Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen sowie der Verlust des Versicherungsschutzes – ein Risiko, das sich leicht vermeiden lässt.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung:
Unsere speziell geschulten und zertifizierten Fachkräfte führen für Sie die UVV-Prüfung sämtlicher relevanter Betriebsmittel durch – gewissenhaft, effizient und mit minimaler Unterbrechung Ihres Betriebsablaufs.
Dazu zählen unter anderem:
- Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler)
- Regalanlagen & Lagertechnik
- Krane und Hebezeuge
- Hydraulische Pressen
- Leitern und Tritte
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- PSA gegen Absturz
- Anschlag-, Hebe- und Lastaufnahmemittel
Unsere Experten arbeiten mit höchster Präzision und Effizienz – damit Ihr Betrieb sicher, rechtskonform und ohne unnötige Ausfallzeiten weiterlaufen kann.
UVV-Prüfungen im Überblick:
UVV-Prüfung von PSA gegen Absturz
gemäß DIN EN 15635, DGUV Grundsatz 312-906
Wir sind befähigt Ihre PSA gegen Absturz fachgerecht zu prüfen.
Ihre Sicherheitsausrüstung ist entscheidend, um Absturzgefahren zu minimieren & den 
gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Wir bieten Ihnen umfassende UVV-Prüfungen 
Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA bzw. PSAgA) an.
Mit unserer Expertise & fundierten Schulungen unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei, die 
gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen & Ihre Mitarbeiter optimal zu schützen.
Unsere qualifizierten Prüfer sorgen dafür, dass Ihre PSA regelmäßig & fachgerecht überprüft 
wird, sodass Sie sich auf maximale Sicherheit verlassen können.
Unsere Leistungen umfassen:
- Sicherstellung, dass alle Teilsysteme wie Gurte, Anschlagpunkte & Verbindungselemente einwandfrei zusammenarbeiten, unabhängig davon, ob die PSA als Auffang- oder Haltesystem konzipiert ist.
- Prüfung auf Verschleißerscheinungen oder versteckte Schäden, die eine Gefahr darstellen könnten.
- Einschätzung der im Normalbetrieb auftretenden Stoßkräfte.
- Einweisung der Nutzer in den ordnungsgemäßen Gebrauch der Schutzausrüstung.
Beispiele für solche Geräte sind:
- Fallgurte
- Sicherungsseile
Unsere Experten führen die UVV-Prüfungen zuverlässig & fachgerecht durch,
um die Sicherheit Ihrer Anlagen zu gewährleisten & die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
UVV-Prüfung von Leitern & Tritten
gemäß DGUV Information 208-016
Wir sind befähigt Ihre Leitern und Tritten fachgerecht zu prüfen.
Unsere Leistungen umfassen die umfassende Durchführung von UVV-Prüfungen für 
Leitern & Tritte, um die höchstmögliche Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. 
Abstürze von Leitern & Gerüsten machen mehr als die Hälfte aller Absturzunfälle in 
der Bauwirtschaft & in baunahen Dienstleistungen aus.
Angesichts dieser alarmierenden Statistik ist es unerlässlich, dass gewerblich genutzte 
Leitern & Tritte regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, von einer befähigten 
Person auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden, wie es § 57 der DGUV 
Vorschrift 1 vorschreibt.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, im Rahmen 
einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung diese Prüfungen selbst festzulegen & 
durchzuführen oder durchführen zu lassen. 
Unsere befähigten Prüfer sind speziell ausgebildet 
& qualifiziert, diese UVV-Prüfungen ordnungsgemäß & gründlich durchzuführen. 
Sie überprüfen jede Leiter & jeden Tritt auf Mängel & Verschleiß, um sicherzu-stellen, dass 
sie den strengen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Darüber hinaus dokumentieren wir die Ergebnisse dieser Prüfungen rechtssicher, um Ihnen 
als Arbeitgeber die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern. Durch unsere 
Dienstleistungen tragen wir maßgeblich dazu bei, das Risiko von Arbeitsunfällen zu minimieren 
& die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu optimieren 
& gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich nachzukommen.
Beispiele für solche Geräte sind:
- Bockleitern
- Ausziehleitern
Unsere Experten führen die UVV-Prüfungen zuverlässig & fachgerecht durch,
um die Sicherheit Ihrer Anlagen zu gewährleisten & die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
UVV-Prüfung von Kranen
gemäß DGUV Grundsatz 309-001 & DGUV Vorschrift 52
Wir sind befähigt Ihre Kranen fachgerecht zu prüfen.
Krane sind als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu betrachten, 
& daher ist eine regelmäßige UVV-Prüfung unerlässlich.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese Prüfungen von unseren erfahrenen & befähigten Prüfern 
durchführen zu lassen, um die Sicherheit & den reibungslosen Betrieb Ihrer Krane zu gewährleisten.
Gemäß § 3 BetrSichV muss der Arbeitgeber eine dazu befähigte Person (UVV-Prüfer) beauftragen, 
alle eingesetzten Krane auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Diese Prüfung ist 
gemäß § 11 BetrSichV sorgfältig zu dokumentieren.
Warum unsere UVV-Prüfung für Krane entscheidend ist:
Die Sicherheit bei Konstruktion, Bau & Betrieb von Kranen ist von größter Bedeutung. 
Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrende 
Prüfungen sind unverzichtbar, um Gefährdungen wie Lastabstürze, Umstürze des Krans oder 
Versagen der Krankonstruktion zu vermeiden.
Diese Maßnahmen schützen nicht nur das Leben & die Gesundheit der Kranführer & anderer 
direkt beteiligter Personen, sondern auch alljene, die sich im Arbeitsbereich von Kranen aufhalten.
Beispiele für solche Geräte sind:
- Hallenkran
- Säulenkran
- Portalkran
Unsere Experten führen die UVV-Prüfungen zuverlässig & fachgerecht durch,
um die Sicherheit Ihrer Anlagen zu gewährleisten & die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
UVV-Prüfung von Hydraulischen Pressen
gemäß DGUV I 209-030, DGUV R 100-500 Kapitel 2.3
Wir sind befähigt Ihre Hydraulischen Pressen fachgerecht zu prüfen.
Unsere Dienstleistungen umfassen die Prüfung einer Vielzahl von Maschinen, darunter:
- Pressen in der Metallverarbeitung
- Hydraulische Pressen für die Bearbeitung von keramischen 
   Werkstoffen, Holz, Spanplatten & Leder
- Ballenpressen & Papierpressen (auch in der Landtechnik)
- Hydraulische Pressen in der Schuh-, Textil- & Bekleidungsindustrie
- Müll- & Schrottpressen
- Maschinen zur Fertigung von Steinen, Platten & Rohren aus Beton
- Richtpressen
- Stanzen
Die UVV-Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von einer befähigten Person durchgeführt 
werden. Dies ist entscheidend, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und den Schutz vor Unfällen am 
Arbeitsplatz zu gewährleisten. 
Unsere Experten kennen alle aktuellen Vorschriften, darunter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), 
die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie 
relevante DGUV-Vorschriften und technische Regeln.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie Ihre hydraulischen Pressen von uns prüfen. 
So stellen Sie sicher, dass Ihre Maschinen sicher und einsatzbereit bleiben – und Sie sich auf Ihr 
Kerngeschäft konzentrieren können.
UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen & Hebebühnen
gemäß DGUV Grundsatz 308-002
Wir sind befähigt Ihre Hubarbeitsbühnen & Hebebühnen fachgerecht zu prüfen.
Als Arbeitgeber sind Sie gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine 
Gefährdungsbeurteilung für Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen zu erstellen & diese regelmäßig 
durch eine befähigte Person überprüfen zu lassen. Diese Prüfungen müssen ordnungsgemäß 
dokumentiert werden. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese UVV-Prüfungen für Ihre 
Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen & andere relevante Arbeitsmittel professionell & effizient 
durchzuführen. Sparen Sie Zeit & Ressourcen, indem Sie auf unser spezialisiertes Prüferteam setzen.
Unser Leistungsangebot gilt für folgende Arbeitsmittel:
- Hebebühnen
- Hubarbeitsbühnen
- Hubladebühnen (LKW-Ladebordwände)
- Kippbühnen
- Fahrzeug-Hebebühnen
- Hubtische, Scherenhubtische, Hubtischwagen
- Scheren- und Gelenkbühnen
- Lkw-Arbeitsbühnen
Unsere Experten führen die UVV-Prüfungen zuverlässig & fachgerecht durch,
um die Sicherheit Ihrer Anlagen zu gewährleisten & die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
UVV-Prüfung von Flurförderzeugen
gemäß DGUV Vorschrift 68 und FEM 4.004
Wir sind befähigt Ihre Flurförderzeugen fachgerecht zu prüfen.
Gabelstapler & vergleichbare Flurförderzeuge sind in keinem Lager- oder Produktionsbereich 
wegzudenken. Sie gelten daher als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung 
(BetrSichV). Die Ergebnisse der Prüfung sind gemäß § 11 zu dokumentieren.
Grammlich Industriemontage bietet Ihnen die Möglichkeit, die UVV-Prüfung für Flurförderzeuge 
direkt in Ihrem Betrieb durchführen zu lassen. Unsere erfahrenen Prüfer sorgen dafür, dass die 
vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfungen rechtssicher, fachgerecht & effizient durchgeführt 
werden. Dadurch sparen Sie Zeit & Ressourcen, während Sie 
gleichzeitig die Sicherheit & den 
gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Betrieb gewährleisten.
Unter diese UVV-Prüfung fallen alle Flurförderzeuge, die nach ihrer Bauart folgende Merkmale aufweisen:
1. Sie laufen auf Rädern auf dem Boden & sind frei lenkbar.
2. Sie sind zum Befördern, Ziehen o. Schieben von Lasten geeignet.
3. Sie sind für die innerbetriebliche Verwendung bestimmt.
Dazu gehören auch Mitgänger-Flurförderzeuge, Handhubwagen & Schlepper. Mit uns haben Sie einen 
verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der die UVV-Prüfungen für Flurförderzeuge in Ihrem Betrieb durchführt 
& Ihnen eine lückenlose Dokumentation der Prüfungsergebnisse zur Verfügung stellt. So können Sie sicher 
sein, dass alle Vorschriften erfüllt werden & die Sicherheit in Ihrem Betrieb gewährleistet ist.
Beispiele für solche Geräte sind:
- Gabelstapler
- Hochhubwagen
- Niederhubwagen
Unsere Experten führen die UVV-Prüfungen zuverlässig & fachgerecht durch,
um die Sicherheit Ihrer Anlagen zu gewährleisten & die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
UVV-Prüfung von Anschlag-, Hebe- & Lastaufnahmemitteln
gemäß DGUV R 100-500, DGUV I 556, VDI2700 Blatt 3
Wir sind befähigt Ihre Anschlag-, Hebe-, & Lastaufnahmemittel fachgerecht zu prüfen.
Lastaufnahme-, Anschlag- & Hebemittel wie Seile, Ketten & Hebebänder müssen regelmäßig 
geprüft werden, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben 
& müssen von einer Befähigten Person durchgeführt werden.
Wir bieten Ihnen professionelle UVV-Prüfungen dieser Mittel an, um sicherzustellen, dass sie den 
Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entsprechen.
Unsere Experten prüfen Ihre Anschlagmittel mindestens einmal jährlich & nach Reparaturen gründlich 
& dokumentieren die Ergebnisse entsprechend.
Warum ist die Prüfung der Anschlag- & Lastaufnahme so wichtig?
Die Prüfung ist wichtig, weil Anschlagmittel bei Hebevorgängen großer Spannung ausgesetzt sind. 
Bei unsachgemäßer Nutzung oder Überbeanspruchung können sie reißen, was nicht nur zum Absturz 
der Last führt, sondern auch zur Gefahr durch umherfliegende Teile.
Regelmäßige Prüfungen erkennen frühzeitig Verschleiß und Ablegereife der Hilfsmittel.
Beispiele für solche Geräte sind:
- Rundschlingen
- Kettengehänge
- Bänder
Unsere Experten führen die UVV-Prüfungen zuverlässig & fachgerecht durch,
um die Sicherheit Ihrer Anlagen zu gewährleisten & die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
UVV-Prüfung von Winden / Hub- und Zuggeräten
gemäß DGUV V 54, DGUV G 309-007
Wir sind befähigt Ihre Winden, Hub- & Zuggeräte fachgerecht zu prüfen.
Ob zum Heben, Senken, Ziehen & Drücken von Lasten, zum Spannen oder zum Heben & Senken 
von Personen: Wenn in Ihrem Betrieb Winden, Hub- und/oder Zuggeräte im Einsatz sind, müssen 
diese gemäß der Betriebssicherheitsverordnung & der DGUV Vorschrift 54 regelmäßig durch eine 
befähigte Person überprüft werden. Anstatt diese Prüfungen intern durchzuführen, bieten wir Ihnen 
unsere professionelle Dienstleistung an, um Zeit & Geld zu sparen.
Unsere erfahrenen Experten führen die UVV-Prüfungen zuverlässig & fachgerecht nach den 
geltenden gesetzlichen Vorgaben durch, sodass Sie sich darauf verlassen können, dass Ihre 
Geräte stets sicher & betriebsbereit sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise & lassen Sie uns 
die Sicherheit Ihrer Winden, Hub- & Zuggeräte gewährleisten.
Was sind Winden, Hub- & Zuggeräte?
Winden, Hub- & Zuggeräte im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) sind Geräte, die Lasten 
oder Personen heben, senken, ziehen, drücken oder spannen.
Diese Geräte verwenden:
1. Seile, die durch Trommeln, Triebscheiben, Spillen, Klemmbacken oder manuell über Rollen bewegt werden.
2. Ketten, die durch Kettensterne, Kettennüsse, Kettenräder oder manuell über Rollen bewegt werden.
3. Zahnstangen, Spindeln, Kolben oder deren Gegenstücke.
Beispiele für solche Geräte sind:
- Trommelwinden
- Seil- & Kettenzüge (Flaschenzüge)
- Winden für hochziehbare Personenaufnahmemittel
- Ankerwinden
- Verholwinden
- Bootswinden (Davitswinden)
- Mastwinden
- Schleppwinden auf Wasserfahrzeugen
- Wagenheber oder Maschinenheber
- Pneumatische & hydraulische Kolbengeräte
- Hubeinrichtungen für Kipperbrücken auf Fahrzeugen & Fahrzeuganbaugeräten
Unsere Experten führen die UVV-Prüfungen zuverlässig & fachgerecht durch,
um die Sicherheit Ihrer Anlagen zu gewährleisten & die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
UVV-Prüfung von Regalanlagen
gemäß DGUV Grundsatz 312-906, DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234) und DIN EN 15635
Wir sind befähigt Ihre Regalanlagen fachgerecht zu prüfen.
Eine unsachgemäße Beladung, veraltete Konstruktionen oder gelockerte Schrauben 
können Regalanlagen zu einer ernsthaften Gefahr machen & zu schweren, lebensbedrohlichen 
Unfällen sowie erheblichen Sachschäden führen.
Um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter jederzeit zu gewährleisten, zählen Regaleinrichtungen in 
Betrieben zu den Arbeitsmitteln & müssen daher mindestens einmal jährlich einer fachgerechten 
UVV-Prüfung unterzogen werden. Diese Prüfung muss von einer befähigten Person für die 
Inspektion von Regalanlagen durchgeführt werden.
Unsere Firma bietet Ihnen umfassende UVV-Prüfungen für Ihre Regalanlagen an. Unsere 
qualifizierten Experten führen diese Prüfungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch & helfen 
Ihnen, die Unfallprävention zu optimieren & versicherungsrechtliche Vorgaben einzuhalten.
Mit uns an Ihrer Seite können Sie sicherstellen, dass Ihre Regalanlagen den Anforderungen 
der DIN-Norm EN 15635 vom 01.08.2009 entsprechen. Diese Norm schreibt vor, dass sowohl 
ortsfeste als auch verstellbare Regalanlagen & Schränke regelmäßig hinsichtlich ihrer Sicherheit 
geprüft werden müssen.
Gerne übernehmen wir für Sie die Durchführung dieser Inspektionen.
Was für Regalsysteme können wir für Sie prüfen?
- Archivregale
- Einfahrregale
- Durchfahrregale
- Durchlaufregale
- Fachbodenregale
- Kragarmregale
- Palettenregale
- Mehrgeschossige Anlagen
Unsere Experten führen die UVV-Prüfungen zuverlässig & fachgerecht durch,
um die Sicherheit Ihrer Anlagen zu gewährleisten & die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
UVV-Prüfung von Türen und Toren
gemäß technischer Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7, ASR A1.6 und DGUV Information 208–022
Wir sind befähigt Ihre Türen und Toren fachgerecht zu prüfen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) & dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 
sind Geschäftsführung & Vorstand für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter & Besucher verantwortlich. 
Dies umfasst auch die regelmäßige Prüfung von Türen, Toren & Fenstern, um Unfälle durch 
fehlerhaftes Öffnen & Schließen zu verhindern.
Wir bieten Ihnen eine professionelle UVV-Prüfung durch qualifiziertes Personal, 
befähigte Personen nach TRBS 1203. Unsere Dienstleistungen stellen sicher, dass Ihre 
kraftbetriebenen Tore, Türen & Fenster den gesetzlichen Anforderungen entsprechen & sicher 
im Betrieb sind. 
Die Prüfpflicht ergibt sich aus BetrSichV § 3 Abs. 3, den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), 
sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7 und ASR A1.6.
Zu den kraftbetriebenen Toren und Türen, die wir prüfen, gehören:
- Sektionaltore
- Rolltore
- Schwingtore
- Schiebetore und -türen
- Falttore und -türen
- Drehflügeltore und -türen
Unsere Experten führen die UVV-Prüfungen zuverlässig & fachgerecht durch, 
um die Sicherheit Ihrer Anlagen zu gewährleisten & die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
        